Komplette Dienstleistungen für ausländische Steuerinländer 

 Sie können sich auf Ihre hochwertigen Aktivitäten konzentrieren!

Wir kümmern uns um den Rest!

Heutzutage ist die Besteuerung ausländischer Steuerinländer im Vergleich zu den Vorjahren ein viel komplexeres Problem. Unser Buchhaltungsbüro, das über langjährige Spezialisierung und Erfahrung in der Gesetzgebung ausländischer Steuerinländer verfügtist in der Lage Ihnen zuverlässige und ganzheitliche Dienste zu bieten, die Steuererklärung, Steuerberatung, Vermögensthemen der Auslandseinwohner betreffen, aber und für Grieche, die ihre Steuerpflicht im Ausland befördert haben.

Durch unsere gemeinsame Zusammenarbeit und durch unsere vollständige Ausbildung und Spezialisierung , was die Gesetzgebung der Auslandseinwohner betrifft, erwerben Sie direkten Zugang zu individualisierten Steuerberatungsdiensten, wir übernehmen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten und wir bieten Ihnen ganzheitliche Dienstpakete, die das weite Angebot Ihrer Steuerpflicht als ausländischer Steuerinländer decken.

Wir bieten vollständige Informierung und Anleitung, was Ihre Verpflichtungen in Griechenland betrifft. Einige von den übernommenen Arbeiten für die Auslandseinwohner werden hinweisend unten beschrieben:

* Unsere volle Vertretung durch Steuervertretungsdienst

* Beförderung Ihrer Steuerwohnung im Ausland

* Ausstellung griechischer Steuernummer

* Ausstellung von Internet-Steuercodes

* Kontrollierung und Sendung von Angaben und Unterlagen zur Abteilung der Verwaltungsbehörde und Computerunterstützung vom Finanzamt

* Verfassung und Abgabe der Steuererklärung E1

* Verfassung und Abgabe der Erklärung E1+ E2 (Einkommenssteuer und Mietpreisbindung)

* Direkte Berechnung und Ausdruck des Steuerbescheids

* Verfassung und Abgabe der Vermögensverhältnisse E9 des laufenden Jahres (Das Formular E9 beweist Ihre Vermögensverhältnisse in Griechenland. Wenn es dabei eine Veränderung gibt, wie ein Anbau der Immobilie oder neue Veränderung der Zahl von der Stromversorgung, soll ein Antrag von neuem darauf gestellt werden

* Regelung von Angelegenheiten der Immobilien, Einreichung umgestalteter Erklärungen E9, Ausstellung von Zusatzsteuer für die eingereichten Umgestaltungen und Ausstellung von der Einheitsvermögenssteuer (ENFIA) in den letzten fünf Jahren

* Erklärung und Ausstellung der Grunderwerbssteuer beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie

* Ausgabe und Versendung Ihrer Verkehrsabgaben der laufenden Jahres

* Einlagen der Mietverträge von Wohnung und Flurstücken

* Zahlung Ihrer Steuer (wie ENFIA, Verkehrsabgaben nach Geldtransfer des Betrages in unserem Konto)

* Antwort auf Steuerberatungsfragen

* Informierung über Steuerthemen und Verpflichtungen, die Sie betreffen

* Verwaltung anhängiger Steuerfälle

Die 10 häufigsten Fragen - Antworten

1. Wann betrachtet man sich selbst als ausländischer Steuerinländer?

Nach dem aktuellen Einkommensteuergesetzbuch (4172/2013) gilt der Steuerpflichtige als im Ausland steuerpflichtig, wenn er seinen ständigen Wohnsitz oder seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen im Ausland hat . Darüber hinaus gilt jeder Steuerzahler, der länger als 183 Tage im Ausland lebt, einschließlich der kurzen Zeit seines Aufenthalts in Griechenland, ab dem ersten Tag seines Aufenthalts dort als steuerlich ansässiger Ausländer.

2. Wann soll der ausländischer Steuerinländer eine Steuererklärung abgeben?

Die Auslandseinwohner sollen eine Steuererklärung (E1) abgeben, nur wenn sie ein wirkliches Einkommen verdienen, das auf jede Weise (laut Lohnskala oder selbstständig) von Quellen in Griechenland besteuert oder erspart wird.

Im Gegensatz dazu soll ein Auslandseinwohner keine Steuererklärung abgeben, der nur eine zweitrangige Wohnung oder ein Auto in Griechenland hat und kein wirkliches Einkommen verdient.

Folglich sollen sie eine Steuererklärung laut der griechischen Gesetzgebung jährlich abgeben, aber nur für ihr wirkliches Einkommen, das sie in Griechenland verdienen (wie das Einkommen von Zinsen, von Mieten, Einkommen von gratis Abtretung von Nutzfläche/Immobilien, Dividenden usw.).

Gegenseitig sollen sie keine Steuererklärung abgeben, wenn sie kein wirkliches Einkommen von Quellen verdienen.

3. Wann ist der Frist für die Abgabe der Steuererklärung der ausländischer Steuerinländer?

Im Allgemeinheiten, und mit einigen Ausnahmen, die Steuerzahler vom Ausland (für Griechenland gelten sie als Steuerzahler vom Ausland, wenn sie ihre Steuernummer zum Finanzamt der Auslandseinwohner übertragen haben), haben die gleiche Frist für die Abgabe ihrer Steuererklärung, wie alle Steuerzahler, wie sie jedes Jahr gilt.

4. Bei welchem Einkommen wird die Steuer erhoben?

Die Steuer wird nur zu dem Einkommen erhoben, das in Griechenland und nicht im Ausland verdient wird.

5. Werden objektive Ausgaben und Leistungen oder Ausgaben für den Erwerb von Vermögenswerten besteuert?

Der Steuerzahler unterliegt einer alternativen Mindestbesteuerung (d. h. einer Vermutungsbesteuerung), wenn er in Griechenland reale Einkünfte erzielt. Es gibt ein bestimmtes Verfahren, bei dessen Befolgung der Steuerinländer im Ausland nicht dem Risiko einer Besteuerung nach objektiven Lebenshaltungskosten und einer "ungerechten" Steuerzahlung ausgesetzt ist.

6. Soll der Steuerzahler Unterlagen erstatten und wie kann er seine Steuerwohnung verändern?

Ausländische Einwohner, die ein echtes Einkommen in Griechenland erzielen (und solange der Prozess der Übertragung des steuerlichen Wohnsitzes abgeschlossen ist), müssen sie nicht jedes Jahr Unterlagen zum Finanzamt bringen, wo sie ihre Besteuerung als Auslandseinwohner erstatten, um zu prüfen.

Aber, Menschen die im Ausland wohnen, und nicht den Prozess für die Verlagerung ihrer Steuerwohnung erledigt haben oder nicht als Auslandseinwohner während der Ausstellung ihrer Steuernummer angemeldet werden, werden sie von den griechischen Finanzämtern als Grieche - Steuerzahler gegolten. Diesbezüglich, damit die Veränderung der Steuerwohnung durchgeführt wird, sollen sie bestimmte Unterlagen vorlegen.

Besonders, die Steuerzahler, die nicht mehr Steuerzahler laut der griechischen Steuerbefehle in Griechenland sind, und sie möchten ihre Steuerwohnung im Ausland verlangen, sie sollen einen Antrag innerhalb bestimmter Frist bei einer bestimmten Abteilung vom Finanzamt stellen (wo sie verpflichtet sind, ihre Besteuerung als Steuereinwohner von Griechenland zu erstatten). Sie sollen alle notwendigen Unterlagen für die Verlagerung ihrer Steuerwohnung hinterlegen, wie die jeweiligen Befehle der griechischen Gesetzgebung dienen.

Dieser Antrag, zusammen mit den notwendigen Unterlagen und mit der Genehmigung der Oberabteilung, wird weiter zum der Verwaltungsbehörde und Computerunterstützung vom Finanzamt vorangetrieben, so dass alle Änderungen im Steuerregister vom Finanzamt aufgenommen werden.

7. Was ist ENFIA?

ENFIA ist ein Steuer auf Immobilien, die der griechische Staat für das Immobilienvermögen durchsetzt. ENFIA wird laut der Immobilienbesitz berechnet, den man den ersten Tag des Jahres besitzt (Formular E9). Es geht um eine Steuer, die alle Besitzer dem Staat für jede Immobilie bezahlen sollen (Wohnungen, Grundstücke und Flurstücke). Die Steuer wurde im Jahr 2014 erhoben, während vor 2014 die Steuer durch Stromrechnungen bezahlt wurde.

ENFIA ist eine jährliche Steuer und das Finanzamt teilt ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten, so dass sie leichter bezahlbar ist. Ihre Höhe ergibt sich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die Quadratmeter der Wohnung, der liegende Stock der Immobilie (ob sie in einem Hochhaus liegt), ihr Baujahr, der Preis der Immobilienzone, das Alter der Besitzer usw.  

8. Was ist ein Steuervertreter?

Der Steuervertreter ist der Person, der für die Informierung des Steuerzahlers - Auslandsinwohner vermittelt, für die Einreichung seiner Steuererklärung und für die Annahme seiner Steuerunterlagen.

Jeder Auslandseinwohner der griechische Steuernummer hat, ist verpflichtet einen Steuervertreter in Griechenland zu haben. Der Steuerzahler (Auslandseinwohner) hat die Möglichkeit einen Steuervertreter auszuwählen. Die Person, die als Steuervertreter gedient wird, soll obligatorisch steuerlich Einwohner in Griechenland sein. Es gibt die strenge Empfehlung der griechischen Audit - Dienste und der griechischen Steuerbehörde, dass der Steuervertreter ein Buchhalter ist.

Die Person, die als Steuervertreter gedient wird, trägt keine Verantwortung über die Erfüllung oder nicht der Steuerpflichten des Steuerzahlers, des Auslandseinwohners.

9. Müssen im Ausland Steueransässige ihre in Griechenland erzielten Einkünfte in der Steuererklärung angeben, die sie im Ausland abgeben (Welteinkünfte)?

Das weltweite Einkommen wird in diesem Land gemeldet und besteuert, wo man seine Steuerwohnung hat. So auch sollen die steuerlich Auslandseinwohner ihr Einkommen, das sie in Griechenland verdienen, im diesem Land melden, wo sie steuerlich Einwohner sind und ihre Steuererklärung für ihr weltweites Einkommen stellen.
In jedem Fall und immer durch das Studium des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden in Griechenland gezahlten Steuern abgezogen.

10. Müssen Steuerinländer im Ausland in ihrem Eigentumsstatus (E9) in Griechenland Immobilien angeben, die sie im Ausland besitzen?

Nein, sie müssen nur ihre Vermögensverhältnisse (E9) melden, die sie in Griechenland haben.

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